In der Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist eine stetig steigende Anzahl von Anfragen zu verzeichnen. Um bei Rechtsauskünften die Bearbeitungszeit im gemeinsamen Interesse aller Mitglieder zu beschleunigen, haben wir mit dem Präsidium und dem Hauptausschuss folgenden Verfahrensvorschlag erörtert, um dessen künftige Beachtung wir Sie bitten möchten:
- Eindeutige Fragestellung, zu welchem Problem bzw. zu welchen Problemen eine Rechtsauskunft erwartet wird
- Vollständige, möglichst knappe – chronologische – Darstellung des Sachverhalts
- Zur Beurteilung erforderliche Anlagen sind – geordnet – beizufügen. Auf sie ist in der Sachverhaltsdarstellung Bezug zu nehmen ( z. B. “gemäß Bescheid vom 15.03.1997, Anlage 1”)
- Soweit eigene Lösungen erarbeitet wurden, bitten wir um Übersendung des Ergebnisses und Angabe der verwendeten Rechtsquellen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften, Urteile u. a. )
- Im Falle einer gewünschten gutachterlichen Stellungnahme zu Verträgen, Satzungen oder Verfügungen sind diese im Entwurf vorzulegen und die in die Überprüfung einzubeziehenden Passagen zu kennzeichnen. Hilfreich sind im übrigen konkrete Fragen, auf die im Rahmen des Gutachtens gesondert eingegangen werden soll. Dies gilt insbesondere für Verträge und Satzungen, die abweichende Regelungen zu unseren “Musterverträgen” oder “Mustersatzungen” enthalten.
- Soweit bei anderen Behörden und Verbänden Stellungnahmen zum gleichen Sachverhalt eingeholt werden, bitten wir um Mitteilung und Übersendung der Antworten.
