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Impfangebot beim Gesundheitsamt: Land und Kassen unterzeichnen Rahmenvereinbarung

Das hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) hat anlässlich der Unterzeichnung einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung zur Abrechnung der von den hessischen Gesundheitsämtern durchgeführten Impfungen betont, dass damit der Weg zu einem „niedrigschwelligen“ und „bürgerfreundlichen“ Impfangebot geebnet werde. Die entsprechende Pressemitteilung des HMFG geben wir nachfolgend wieder.

 

So funktioniert´s

Die Bürgerinnen und Bürger können zum Impfen bald auch diejenigen Gesundheitsämter aufsuchen, die sich entscheiden, Impfungen anzubieten. Auch können so gezielte Impfaktionen der Gesundheitsämter angeboten werden oder auch direkt eine Impfung durch das Gesundheitsamt, wenn zum Beispiel im Rahmen einer Einschulungsuntersuchung eine Impflücke festgestellt wird. Entstehende Sachkosten können die Ämter mit den gesetzlichen Krankenkassen dann abrechnen. Der gemeinsame Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist laut HMFG für das weitere Schließen von Impflücken in Hessen von zentraler Bedeutung.

Wenn bei einer Einschulungsuntersuchung nun festgestellt werde, dass eine Impfung fehlt, können Eltern und Kind diese Impfung idealerweise gleich im Gesundheitsamt nachholen lassen. Das erspare den Familien Extra-Wege

Empfohlene Impfungen sind, wie das HMFG betont, wirksame Instrumente, um nicht nur sich selbst, sondern teils auch andere vor schweren Infektionserkrankungen zu schützen. Ein niedrigschwelliges Impfangebot sei für die Akzeptanz der Impfungen in der Bevölkerung besonders wichtig.

Neben niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten als wertvolle Hauptanlaufstelle für Impfungen, sind auch die Gesundheitsämter als weitere Anlaufstelle für Information, Überprüfung und Vervollständigung des Impfschutzes wichtig. Mitarbeitende der Gesundheitsämter klären über die Bedeutung eines vollständigen Impfschutzes auf, informieren und beraten Personen zum individuellen Impfschutz auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). 

„In enger Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen ist in Hessen nunmehr ein weiterer wichtiger Meilenstein für einen möglichst umfassenden Impfschutz der Bevölkerung gesetzt worden und darüber freue ich mich sehr“, erklärte die Gesundheitsministerin.

„Auf Basis der neuen Rahmenvereinbarung gemäß § 132e SGBV können neben den Vertragsärztinnen und -ärzten nun auch die Gesundheitsämter in Hessen GKV-Versicherte impfen. Dies gilt für alle Impfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie stehen und somit von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut (STIKO) empfohlen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen nehmen ihren Sicherstellungsauftrag für den Impfschutz der Bevölkerung sehr ernst und tragen deshalb als Unterzeichnende der neuen Rahmenvereinbarung gerne dazu bei, die Impfquoten in Hessen weiter zu verbessern“ so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung, stellvertretend für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Hessen.

Impfschutz in der Bevölkerung steigern

„Die Erfahrungen der vergangenen Jahre – insbesondere in der Corona-Pandemie – haben gezeigt, dass Impfaktionen durch das Gesundheitsamt gut angenommen werden und dafür eine Nachfrage besteht. Insofern freue ich mich über die neue Rahmenvereinbarung, die auch den Bürgerinnen und Bürgern in Marburg-Biedenkopf für den Schutz ihrer Gesundheit zugutekommt“, betonte Landrat Jens Womelsdorf. Mithilfe der neuen Rahmenvereinbarung könne die Impfstrategie für den Landkreis Marburg-Biedenkopf noch besser umgesetzt werden, die auf der Impfstrategie des Landes basiere. Deren Ziel ist es insbesondere, die Impfakzeptanz zu verbessern und Impflücken zu schließen, um den Impfschutz der Bevölkerung zu steigern.

Impfen sei eine Gemeinschaftsaufgabe, an der vor allem niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Betriebsärzte, aber auch Kliniken und Gesundheitsämter beteiligt seien, heißt es in der Pressemitteilung des HMFG weiter.

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju/Ssch

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