Von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde uns eine Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Hygienekonzepts für die freiwilligen Feuerwehren übersandt.
Diese Handlungsempfehlung beruht auf der DGUV-Information 205-035. Der Handlungsbedarf ergibt sich hierbei aus der Gefahrstoffverordnung sowie aus der DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“. Demnach muss eine Schadstoffgefährdung und eine Kontaminationsverschleppung im Feuerwehrdienst durch bauliche und organisatorische Maßnahmen vermieden werden. Entsprechende Maßnahmen sollen zum Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen in einem Hygienekonzept verankert und vor Ort durchgeführt werden. Diese Handlungsempfehlung soll die Kommunen bei der Erstellung eines Hygienekonzepts unterstützen. Nach Rücksprache mit der Unfallkasse Hessen steht diese den Kommunen bzw. den Feuerwehren bei Fragen bezgl. der weiteren Umsetzung der DGUV-Information 205-035 zur Verfügung.
Die entsprechenden Unterlagen sind auf unserer Homepage unter Fachinformationen/Ordnungsrecht eingestellt und dort abrufbar.
Wir bitten um Beachtung.
2.1 Hg/Sie
