Für den Berichtszeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2025 bis zum 31.03.2026 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln.
Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Ministeriums. Dieses sowie den aktuellen Meldebogen finden Sie auf der Homepage des HSGB in den Fachinformationen „Ordnungsrecht“.
Mit der Bitte um Beachtung.
2.1 Ibr
