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Hundeverordnung, Hundestatistik für das Jahr 2024

Für den Berichtszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2024 bis zum 31.03.2025 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln.

Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Ministeriums. Dieses sowie den aktuellen Meldebogen finden Sie auf der Homepage des HSGB in den Fachinformationen „Ordnungsrecht“.

Mit der Bitte um Beachtung.

2.1 T.D.

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