Startseite HSGB-Initiative für realistische Personalstandards in Kitas: Antwort des Sozialministeriums

HSGB-Initiative für realistische Personalstandards in Kitas: Antwort des Sozialministeriums

Kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erfüllt werden? – Vielerorts bestehen Wartelisten für die Aufnahme in die Kita, müssen immer wieder Notfallpläne in Gang gesetzt werden und Gruppenschließungen erfolgen. Das führt nach den Erfahrungen unserer Mitglieder immer wieder zu erheblichen Belastungen im Verhältnis von Kindern, Eltern und Kita-Personal.

Der Hauptausschuss des HSGB hatte in seiner Sitzung vom 3. Juni einstimmig eine Stellungnahme an das Sozialministerium beschlossen, die eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in Kitas, der Entwicklung der Kinderzahlen, aber auch eine Reihe von Lösungsansätzen enthielt. Diese Positionen wurden im Fachausschuss Soziales, Kultur und Sport im Juli ebenfalls einstimmig bekräftig und die Geschäftsstelle beauftragt, diese Vorschläge auch breit in die Mitgliedschaft zu tragen. Dies erfolgte durch die HSGB-Position vom 25.7.2022. Diese Unterlagen können nach wie vor auf unserer Internetseite

https://www.hsgb.de/soziales-gesundheit/positionspapier-des-hsgb-zur-situation-bei-den-kitas-1658755766/2022/07/25#blog5723

abgerufen werden.

Zwischenzeitlich hat Minister Klose ein Antwortschreiben gesandt, das eine Prüfung unter Beteiligung von Trägerverbänden und weiteren Akteuren zusagt, unter welchen Rahmenbedingungen Personen ohne einschlägige Qualifikation pädagogische Teams unterstützen könnten. Auch soll dem Ministerium zufolge geprüft werden, inwieweit kleinere Stellschrauben gedreht werden können, um das Fachpersonal zu entlasten. Wichtig sei, dass ergriffene Maßnahmen – so wörtlich – „als Verbesserung und Erleichterung wahrgenommen würden“. Einen Zeithorizont für diese begrenzten Betrachtungen nennt das Schreiben nicht.

Einschätzung der Geschäftsstelle:

Diese inhaltlich eher begrenzte Antwort ist aus einer Reihe von Gründen sehr unbefriedigend. Verantwortlich für die Kinderbetreuung sind die Kommunen, d.h. Jugendhilfeträger, Städte und Gemeinden. Daher ist es schon im Ansatz verfehlt, diese kraft Gesetzes besonders Verantwortlichen auf einer Stufe z.B. mit Leistungserbringern wie Kirchen und Wohlfahrtsverbänden zu beteiligen. Die öffentlichen Arbeitgeber haben zudem erhebliche Anstrengungen zur finanziellen Besserstellung und zu sog. Entlastungstagen (Stichwort „Kinderfreie Zeiten“) gemacht.

Angesichts dieser bereits ergriffenen Maßnahmen und der zwingend zu erfüllenden, aber unter aktuellen Rahmenbedingungen allenfalls schwer zu erfüllenden Rechtsansprüche der Kinder auf Betreuung darf die Perspektive sich nicht auf die Wahrnehmung durch Organisationen der Fachkräfte reduzieren. Andere Länder haben den Handlungsbedarf anerkannt Personalstandards verbindlich gelockert, bspw. Baden-Württemberg. Auch für Hessen bleibt der Gesetzgeber gefordert.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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