Startseite Hochwasserkatastrophe: Bund legt Entwurf zur Änderung des BauGB vor

Hochwasserkatastrophe: Bund legt Entwurf zur Änderung des BauGB vor

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 16.08.2021 einen Gesetzesentwurf für eine „Sonderregelung für mobile Unterkünfte und mobile Infrastruktureinrichtungen in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden“ vorgelegt. Die vorgesehene Neuregelung eines § 246c BauGB ist Teil des „Gesetzesentwurfs zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag kurzfristig zu der beabsichtigten Neuregelung Stellung genommen. Die geplante BauGB-Änderung, durch die die befristete Errichtung mobiler Unterkünfte in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden bauplanungsrechtlich erleichtert werden soll, ist grundsätzlich zu begrüßen. Für den dringend erforderlichen und langfristigen Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur greifen die geplanten Änderungen aber zu kurz.

Unter Beachtung eines vorsorgenden Hochwasserschutzes müssen einfache Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht nur für mobile Unterkünfte, sondern auch für feste Unterkünfte und feste Infrastruktureinrichtungen umfassend ermöglicht werden. Zudem erscheinen die vorgesehenen Fristen als zu kurz. Die vollständige Stellungnahme der Verbände kann im Internet unter folgendem Link abgerufen werden:

 

https://www.dstgb.de/themen/wasser-und-abwasser/hochwasservorsorge/flutkatastrophe-wiederaufbaubeschleunigungsgesetz-erforderlich/

 

Temporäre Befreiungen vom Baurecht bei der Errichtung mobiler Gebäude können zwar einen Beitrag zur kurzfristigen Unterbringung von betroffenen Flutopfern leisten. Für den dringend erforderlichen und langfristigen Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur greifen die geplanten Änderungen aber zu kurz. Hierzu bedarf es eines Wiederaufbaubeschleunigungsgesetzes, das für effektive Erleichterungen bei Planung, Genehmigung und Bau sorgt.

Unter Beachtung eines vorsorgenden Hochwasserschutzes, der insbesondere auch eine hochwasserangepasste Bauausführung privater und öffentlicher Bauwerke umfasst, müssen jetzt zügig einfache Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Die Neuerrichtung zerstörter öffentlicher Gebäude wie Kindergärten und Schulen, aber auch Straßen, Brücken oder kommunale Kläranlagen erfordert nicht nur vereinfachte Genehmigungsverfahren einschließlich verkürzter Beteiligungsfristen. Bei der Neuerrichtung von notwendigen Ersatzbauten der örtlichen Infrastruktur sollte auch auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verzichtet und derartige Vorhaben im Einzelfall auch in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden können. In derartigen Notsituationen brauchen wir praxisgerechte Lösungen.

Zur Änderung des BauGB siehe auch den DStGB Aktuell Beitrag 3321-04 (Bundeskabinett beschließt Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und weitere Reformen).

 

Weitere Informationen zur Hochwasservorsorge unter:

https://www.dstgb.de/themen/wasser-und-abwasser/hochwasservorsorge/

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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