Startseite HMUKLV – Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als ultima ratio nach der Extremwetterrichtlinie-Wald zeitlich begrenzt förderfähig

HMUKLV – Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als ultima ratio nach der Extremwetterrichtlinie-Wald zeitlich begrenzt förderfähig

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat die Geschäftsstelle darüber informiert, dass für den Zeitraum 01. April 2021 bis zum 31.10.2021 auch mit Pflanzenschutzmittel behandeltes Holz als Ultima Ratio im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 des Hessischen Waldgesetztes (HWaldG) als Waldschutzmaßnahme nach Teil III Nr. 2.2 (Waldschutz II) der Extremwetterrichtlinie-Wald für den Privat- und Körperschaftswald förderfähig ist. Dies umfasst den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei befallenem Schadholz, der in der Regel gezielt auf Holzpoltern im Wald erfolgt. Im Rahmen des integrierten Wald-/Pflanzenschutzes ist prioritär darauf hinzuwirken, Lagermöglichkeiten (Nass- und Trockenlager) innerhalb und außerhalb des Waldes, Entrindungskapazitäten oder entsprechende Transportkapazitäten zur schnellen Abfuhr auszuschöpfen. Im Rahmen des integrieren Pflanzenschutzes ist schließlich aber auch der Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln möglich. Ziel ist der Schutz nicht geschädigter Waldbestände im eigenen Wald sowie im Wald von benachbarten Waldbesitzenden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Dezernat 1-Dr.R./Rau./Ju.

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