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HMSI zum Thema Hitzeaktionspläne

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat auf die Thematik „Hitzeaktionspläne“ sowie Hintergründe und weiterführende Informationsquellen hingewiesen.

 

Im Scheiben von Minister Klose heißt es:

 

„Die Klimakrise stellt die Menschheit in nahezu allen Bereichen des Lebens vor neue, große Herausforderungen. Erheblich betroffen ist auch das Gesundheitssystem. Die WHO sowie Expertinnen und Experten weltweit beschreiben den Klimawandel als größte Bedrohung für die Gesundheit. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind erforderlich, um die Gesundheit der Menschen und insbesondere vulnerabler Personen zu schützen.

Hitze stellt eine ernst zu nehmende Bedrohung für die menschliche Gesundheit dar – im Zuge des Klimawandels ist bereits jetzt und in Zukunft immer häufiger mit extrem heißen Tagen, Hitzewellen und Tropennächten auch in Hessen zu rechnen. Laut Deutschem Wetterdienst wurden sechs der zehn wärmsten Sommer in Deutschland seit 1881 nach dem Jahr 2000 verzeichnet.

Um hitzebedingte Gesundheitsschäden und gar Todesfälle in Hessen zu verhindern, bedarf es daher ressortübergreifender Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen im Sinne von Hitzeaktionsplänen.

Vor diesem Hintergrund informiere ich Sie über den Beschluss der 93. Gesundheitsministerkonferenz (GMK; 2020) „TOP: 5.1 Der Klimawandel – eine Herausforderung für das deutsche Gesundheitswesen“:

„1. Hitzeaktionspläne

Hitze kann verschiedene negative gesundheitliche Auswirkungen haben. Besonders betroffen davon sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Personen, die schwerer körperlicher Arbeit im Freien nachgehen. Entsprechend müssen Anpassungs- und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung zu minimieren.

Die Gesundheitsministerkonferenz begrüßt deshalb die Handlungsempfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen auf Länder- und kommunaler Ebene, die im Jahr 2017 vom Bundesumweltministerium (BMU) veröffentlicht wurden. Darin enthalten sind verschiedene Arbeitsschritte wie die Koordinierung, Kommunikation und auch das Monitoring entsprechender Maßnahmen.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder halten die Erstellung von Hitzeaktionsplänen innerhalb eines 5-Jahreszeitraums für erforderlich. Diese sind nach dem Subsidiaritätsprinzip primär von den Kommunen und betroffenen Instituten unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und Spezifika zu erstellen. Hierfür ist die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren wie den Pflegediensten, dem ambulanten und stationären Versorgungssektor, dem öffentlichen Gesundheitsdienst als auch den

Krankenkassen erforderlich. Die Handlungsempfehlungen des Bundesumweltministeriums sollen hierfür als Grundlage genutzt werden.“

(Link zum Beschluss: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1018&jahr=2020)

 

Die im GMK-Beschluss erwähnten „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ (…) beruhen wiederum auf Empfehlungen der WHO.

Wie Sie diesen entnehmen können, sind, neben der Notwendigkeit der Erstellung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen auf kommunaler Ebene, ebenso Maßnahmen seitens des Landes erforderlich.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) erarbeitet bereits auf Basis der BMU-Handlungsempfehlungen einen „Hessischen Hitzeaktionsplan“ (HHAP) und fungiert als oberste Landesgesundheitsbehörde gemäß den Empfehlungen als „Koordinierende Stelle“. Ziel des hessischen Plans ist, das bereits bestehende Hitzewarnsystem fortzuentwickeln, in ressortübergreifender Zusammenarbeit weiteren Handlungsbedarf auf Landesebene zu ergründen und Maßnahmen umzusetzen.

 

Der HHAP ist Beitrag des HMSI zur Umsetzung des GMK-Beschlusses und dient der kommunalen Ebene als Hilfestellung – er soll daher mit einem ausreichenden Zeitpuffer vor der im GMK-Beschluss genannten Frist der kommunalen Pläne (bis 2025) fertiggestellt werden. Gleichzeitig trägt das HMSI damit zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 (IKSP) und somit zum Erreichen der hessischen Klimaziele bei. Gleichwohl sind die Kommunen nicht an die Fertigstellung des HHAP gebunden, um bereits selbst aktiv zu werden – vielmehr wird empfohlen, schnellstmöglich eigene, kommunale Hitzeaktionspläne zu erarbeiten.

Idealerweise werden sich die seitens des Landes sowie der Kommunen ergriffenen Maßnahmen gut ergänzen und einen möglichst flächendeckenden Hitzeschutz der Bevölkerung erreichen.

Ich bitte Sie, diese Informationen an Ihre Mitglieder weiter zu geben und danke Ihnen bereits jetzt recht herzlich für Ihren Einsatz – die gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels schaffen wir nur gemeinsam!

Hinweis der Geschäftsstelle:

Der Bitte um Weitergabe der Information sind wir gerne nachgekommen. Zunächst einmal besteht keine unmittelbare Handlungsverpflichtung der Städte und Gemeinden. Insbesondere die Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Landkreise und kreisfreie Städte) dürften hier auf kommunaler Ebene angesprochen sein, da das HMSI ausdrücklich auf seine Aufgaben als Oberste Landesgesundheitsbehörde abstellt.

Trotzdem ist das Thema natürlich auch für die Städte und Gemeinden als Arbeitgeber und Betreiber von öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Pflegeheimen bedeutsam.

Orientierende Arbeitshilfen gibt es auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums:

https://www.bmu.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit/gesundheit-im-klimawandel/handlungsempfehlungen-fuer-die-erstellung-von-hitzeaktionsplaenen

Der Link wurde am 23.12.2021 verifiziert und gibt lediglich den aktuellen Stand der externen Internetpräsenz wieder. Bei Interesse empfiehlt sich ein zeitnaher Download.

Dasselbe gilt für das Arbeitspapier der Hochschule Fulda zu kommunalen Hitzeaktionsplänen:

 

 „Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Städte und Kommunen“:

Arbeitshilfe_Hitzeaktionsplaene_in_Kommunen_2021.pdf (hs-fulda.de)

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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