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HMdIS veröffentlicht Hinweise zu Geldanlagen und Einlagensicherung

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat Hinweise zu Geldanlagen und Einlagensicherung veröffentlicht. Diese sind in der Internetpräsenz innen.hessen.de in Rubrik Kommunal/kommunale Finanzen/Downloads herunterzuladen und werden auch im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Zu beachten sind insbesondere die Übergangsvorschriften unter Ziff. 18 des Erlasses. Dessen Bestimmungen gelten nur für Geldanlagen, die nach dessen Inkrafttreten vorgenommen werden. Bestehende Geldanlagen, die auf der Grundlage der außer Kraft getretenen Anlagenrichtlinie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzgeschäften (StAnz. 2009 S. 701 – wir berichteten im Eildienst Nr. 3 – ED 27 – vom 31.03.2009) getätigt wurden, bleiben von den Bestimmungen der neu gefassten Hinweise unberührt.

Letzteres erstreckt sich nach Auffassung der Geschäftsstelle insbesondere auf die Anlage liquider Mittel im Rahmen von Sichteinlagen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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