Startseite HKJGB und Kinder- und Jugendhilfeverordnung werden evaluiert

HKJGB und Kinder- und Jugendhilfeverordnung werden evaluiert

Das Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HSM) hat u.a. die Kommunalen Spitzenverbände mit kurzer Frist zu Veränderungsbedarfen im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) und in der dazugehörigen Durchführungsverordnung, der Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV) befragt. 

Der HSGB wird hierzu auf Grundlage der Erfahrungen der Mitglieder und intensiver Vorberatungen in den Verbandsgremien eine Stellungnahme mit konkreten Entlastungs- und Verbesserungsvorschlägen fertigen. Diese Stellungnahme wird den Mitgliedern über die Internetseite des HSGB nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt.

Die Abfrage von Veränderungsbedarfen steht am Anfang des Verfahrens zur anstehenden Überarbeitung der o.g. Rechtsgrundlagen. Von daher können die Mitglieder des HSGB gern weitere Vorschläge zu rechtlichen Änderungen im HKJGB und den Durchführungsbestimmungen an die Geschäftsstelle herantragen.

Das HKJGB ist befristet bis zum 31.12.2025 in Kraft und muss rechtzeitig vor Ablauf überarbeitet und neu in Kraft gesetzt werden.

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