Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport bittet um Weiterleitung der nachstehenden Informationen:
Die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, mit der dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen kann, wird voraussichtlich erst ab dem 1. November 2020 erhältlich sein. Die Umsetzungsplanung von Bund und Ländern ist auf diesen Termin eingestellt.
Das eID-Karte-Gesetz ist zwar am 1. November 2019 in Kraft getreten. Dieses verfrühte Inkrafttreten beruht jedoch auf einer rechtstechnischen Verzögerung im Verkündungsverfahren des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (2. DSAnpEU), mit dem das Inkrafttreten des eID-Karte-Gesetzes auf den 1. November 2020 verschoben werden sollte, und entspricht nicht der Beschlusslage von Bundestag und Bundesrat.
Bei Anfragen von Unionsbürgern und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums nach der Ausstellung der eID-Karte bei kommunalen Behörden sollte darauf hingewiesen werden, dass die eID-Karte aus Gründen der vom Bund geplanten Umsetzung des eID-Karte-Gesetzes voraussichtlich erst ab dem 1. November 2020 erhältlich sein wird.
Zudem ist für Hessen die zuständige Behörde für Aufgaben nach dem eID-Karte-Gesetz noch gar nicht bestimmt (vgl. Eildienst Nr. 12 – ED 144 v. 15. 10. 2019). Aufgrund der Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft hat sich unser Verband für eine Übertragung auf die Ausländer- (und nicht die Pass- bzw. Personalausweisbehörden) ausgesprochen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
