Startseite Hinweise zum Abgeltungsanspruch für krankheitsbedingt vor Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht in Anspruch genommenen europarechtlichen Mindesturlaub

Hinweise zum Abgeltungsanspruch für krankheitsbedingt vor Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht in Anspruch genommenen europarechtlichen Mindesturlaub

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat für die Landesbeamten Informationsmaterial zusammengestellt zum Umgang mit dem Abgeltungsanspruch für krankheitsbedingt vor Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht genommenen Urlaubes. Da sich der Anspruch nicht aus den beamtenrechtlichen Regelungen sondern aus der EU-Richtlinie ergibt, geht es dabei um den europarechtlichen Mindesturlaub von i.d.R. 20 Tagen. Die Regelungen gelten im Wesentlichen auch für Kommunalbeamte. Ausgenommen davon sind selbstverständlich die in den Hinweisen erwähnten Zuständigkeiten, die nur für die Landesbeamten gelten. Insoweit sind die entsprechenden Personalstellen der Kommunen für die kommunalen Beamten und Beamtinnen zuständig.

Im Übrigen verweisen wir auf die uns zur Information zugereichten Unterlagen (www.hsgb.de – Fachinformationen – Arbeitsrecht) und bitten um entsprechende Kenntnisnahme.

Nach oben scrollen