Startseite Hinweise für die Durchführung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (VVHundeVO) vom 05. November 2014 (StAnz. S. 1000)

Hinweise für die Durchführung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (VVHundeVO) vom 05. November 2014 (StAnz. S. 1000)

Mit Schreiben vom 20.11.2019 wurden wir durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in Kenntnis gesetzt, dass mit Verwaltungsvorschrift vom 19. November 2019 die Geltungsdauer der VVHundeVO bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde.

Hintergrund für die Verlängerung ist, dass nach dem gemeinsamen Runderlass vom 08. März 2012 (StAnz S. 354) für alle noch bestehenden Verwaltungsvorschriften eine 5-jährige Befristung galt.

Die Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen. Die VVHundeVO soll im ersten Halbjahr 2020 dann zusammen mit der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO), deren Geltungsdauer ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 befristet ist, evaluiert und sodann unter Anpassung an eventuell erforderliche Änderungen der HundeVO neu gefasst werden.

Die Verlängerung der Geltungsdauer der VVHundeVO wird im Staatsanzeiger in der Ausgabe 50/2019 veröffentlicht.

Wir bitten um Beachtung

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