Die derzeit geltende VVHundeVO tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Vor diesem Hintergrund wird die Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift in der derzeit gültigen Fassung bis zum 31.12.2022 verlängert (Staatsanzeiger vom 27.09.2021, S. 1203).
Wir bitten um Beachtung.
