Durch die am 7. Juli 2018 in Kraft getretene Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) hat die bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung wieder Eingang in die HBO gefunden. Neben einem Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde besteht nunmehr auch die Möglichkeit, eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Vermessungsstelle zu beantragen.
Zur Unterstützung der Praxis der Bürgerinnen und Bürger vor Ort hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter Einbindung der beteiligten Akteure Anwendungshinweise erarbeitet, die Antworten auf die Fragen der Praxis geben und die Verfahren vor Ort damit beschleunigen und erleichtern sollen.
Das Merkblatt „Hinweise und Erläuterungen zur Teilungsgenehmigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 7 HBO“ befindet sich auf der Internetseite
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/merkblatt_ss_7_hbo.pdf
Wir bitten um Kenntnisnahme.
