Der Deutsche Bundestag hat am 8. Juli 2016 die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet. Die Fachagentur Wind hat nun ein Hintergrundpapier „EEG 2017: Ausschreibungsbedingte Neuerungen für Windenergieanlangen an Land“ erarbeitet. Insbesondere werden dabei Informationen zu Fördermöglichkeiten und zum Ausschreibungsverfahren praxisnah erläutert.
Die Novelle des EEG hat mehrere Neuerungen mit sich gebracht. Das bisherige System der Vergütung von eingespeistem Strom aus regenerativer Erzeugung weicht einem Ausschreibungssystem. Betreiber von Windenergieanlagen müssen eine Förderung in Zukunft im Wettbewerb ersteigern – den Zuschlag erhält der Betreiber, der die günstigste Kilowattstunde Strom erzeugen kann. Zudem werden durch das EEG 2017 jährliche maximale Ausschreibungsmengen für einzelne Technologien vorgegeben und auf diese Weise der Ausbau der Erneuerbaren Energien beeinflusst.
Im Fall von Windenergieanlagen an Land müssen Bieter bereits im Ausschreibungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen und sämtliche Form- und Fristvorgaben einhalten. Gewisse Erleichterungen bei Ausschreibungen werden dabei lokalen Bürgerenergiegesellschaften eingeräumt, um auf diese Weise eine Vielfalt in der Akteurslandschaft zu gewährleisten.
Diese und viele weitere Neuerungen des EEG 2017 arbeitet das Hintergrundpapier der FA Wind auf und stellt praxisrelevante Sachinformationen dar.
Weitere Informationen zum Thema sowie das Hintergrundpapier „EEG 2017: Ausschreibungsbedingte Neuerungen für Windenergieanlangen an Land“ finden Sie unter www.fachagentur-windenergie.de (Rubrik: Aktuelles).
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4616 vom 18.11.2016)
