Startseite Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz – Verkündung und Inkrafttreten

Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz – Verkündung und Inkrafttreten

Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) ist im GVBl. Nr. 10/2023 am 03. April 2023 auf S. 150 verkündet worden. Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 HVersFG trat das Gesetz somit am darauffolgenden Tag (04. April 2023) in Kraft.

Mit der Bitte um Beachtung.

2.1 T.D.

Nach oben scrollen