Tarifverträge
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) werden auch kreisangehörige Gemeinden im öffentlichen Personennahverkehr vom Gesetz erfasst. Sie sind u.a. verpflichtet, bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen Tariftreueerklärungen zu verlangen.
Gemäß § 4 Abs. 7 HVTG erfolgt die Feststellung der Tarifverträge und deren entgeltrelevanter Bestandteile durch einen Beirat, der durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration eingerichtet wird.
Nach dem Inhalt eines uns vorgelegten Entwurfs einer Verordnung über den Beirat zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen und deren entgeltrelevanter Bestandteile soll sich der Beirat aus je einem Vertreter folgender Interessengruppen zusammensetzen:
- Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e.V. (KAV)Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (AgvMoVe)
- Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer e.V. (LHO)
- Hessische Landesbahn GmbH (HLB
- Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
- Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL).
Außerdem sollen zum Beirat zwei Vertreter der
- Vereinigten Dienstleistungsgesellschaft (Verdi)
gehören.
Die Amtsperiode für den Beirat beträgt vier Jahre. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder und die oder der Vorsitzende anwesend sind. Der Vorsitzende wird durch den Beirat gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet dessen Stimme.
Der Entwurf der Verordnung ist uns zur Stellungnahme bis zum 09. September 2015 vorgelegt worden.
Wir bitten die Mitgliedsstädte und –gemeinden, die durch diese Regelung tangiert werden, uns mitzuteilen, ob nach deren Ansicht die Mitglieder des Beirats und deren Verteilung eine angemessene Berücksichtigung kommunaler Interessen darstellen.
Um die Stellungnahmefrist einhalten zu können, bitten wir Sie, uns dies bis zum
31. August 2015 mitzuteilen.
Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.
