Startseite Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz Einbeziehung sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen in das Vergabeverfahren (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 HVTG)

Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz Einbeziehung sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen in das Vergabeverfahren (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 HVTG)

Eine Mitgliedskommune hat uns gebeten, zu klären, in welcher Form und in welchem Umfang der Gebrauch der o.a. Anforderungen in der Vergabepraxis empfohlen werden kann und welche Erfahrungen damit bereits gemacht worden sind.

Wir bitten die Mitgliedsstädte und -gemeinden für den Fall, dass eine entsprechende Umsetzung bereits erfolgt ist, uns die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vergabeverfahren mitzuteilen. Entsprechende Rückäußerungen werden ausschließlich intern behandelt und ohne konkreten Bezug auf das Verfahren allgemein beurteilt und dargestellt.

Wir bitten Sie, uns über entsprechend erfolgte Vergaben bis zum 30. September 2015 zu informieren.

Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.

 

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