Startseite Hessisches Personalvertretungsgesetz – Vorbereitung und Durchführung der Wahlen – Erlass des HMdIS

Hessisches Personalvertretungsgesetz – Vorbereitung und Durchführung der Wahlen – Erlass des HMdIS

Das HMdIS hat uns über die Neufassung des o.g. Erlasses informiert, mit dem die Vordruckmuster für die Personalratswahlen bekanntgemacht werden.

Die Veröffentlichung ist im Staatsanzeiger Nr. 49/2023 auf S. 1534 ff. erfolgt.

Der Erlass, die Übersicht über die Vordruckmuster und die 31 Vordruckmuster sind bereits auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport eingestellt und in elektronischer Form zur entsprechenden Nutzung zur Verfügung gestellt (Pfad: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport/Bürger & Staat/Arbeits- und Dienstrecht/Öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht/Personalvertretungsrecht), siehe nachfolgenden Link.

https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/oeffentliches-dienst-und-arbeitsrecht/personalvertretungsrecht

Als einzige Ergänzung des Erlasses in der Entwurfsfassung der Verbandsanhörung wurde von hier noch als letzter Satz eine Übergangsregelung zur Weiterverwendung der bisherigen Vordrucke in den vor Inkrafttreten der HPVGWO, also bis zum 6. November 2023, bereits eingeleiteten Wahlverfahren aufgenommen. Angesichts der Aufhebung der bisherigen Erlasse aus 2017 und 2022 durch den neuen Erlass könnte andernfalls im Hinblick auf die Übergangsregelung von § 50 HPVGWO (weitere Anwendung der bisherigen Wahlordnung für bereits eingeleitete Wahlen) die Frage aufkommen, welche Vordruckmuster für diese nach der bisherigen Rechtslage durchzuführenden Wahlen zu verwenden sind.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

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