Das Hessische Kultusministerium hat die beigefügte Einladung nebst Tagesordnung sowie den Link zur Teilnahme zu einer Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie II zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau übersandt.
Antragsberechtigt nach der Förderrichtlinie II sind:
„3.1.1 die kommunalen Gebietskörperschaften und Schulverbände, die Schulträger nach § 138 bis 140 HSchG sind, für Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen nach § 15
Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 HSchG,
3.1.2 die Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, die öffentliche, freigemeinnützige oder sonstige geeignete Träger von Kinderhorten mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sind, deren Betreuungsangebot im Bedarfsplan nach § 30 Abs. 1 HKJGB vorgesehen ist, sowie
3.1.3 die Träger genehmigter Ersatzschulen im Sinne der §§ 170 und 171 HSchG.
3.2 Gehen Schulen in freier Trägerschaft auf einen anderen Träger über, so erwirbt der neue Träger die Antragsberechtigung für das zugehörige Kontingent; das gilt auch, wenn der neue Träger nicht in der Anlage genannt ist. Gehen Schulen in freier Trägerschaft während der Dauer der Förderung auf einen anderen Träger über, so ist der antragsberechtigte Träger von Einrichtungen berechtigt, den auf diese Schulen entfallenden Anteil seines Kontingents an den neuen Träger weiterzuleiten, soweit dieser die Verpflichtung übernimmt, die Maßnahme weiter durchzuführen. Hierfür ist ein Antrag für den Übergang einer Trägerschaft beim Hessischen Kultusministerium zu stellen.“
Der Antrag auf Fördermittel im Rahmen der 2. Tranche der Investitionsmittel für den Ganztagsausbau kann bereits nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie II für Hessen ab dem 23.10.2023 über das Portal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden (https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/home).
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju
