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Hessisches Grundsteuergesetz verkündet

Der Landtag hat das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) am 14.12.2021 in dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 55/2021 vom 23.12.2021, S. 906 verkündet. Zu den Inhalten hatten wir bereits im Eildienst Nr. 13 – ED 223 vom 6.10.2021 berichtet; Änderungen ergaben sich insoweit nicht mehr.

Das Gesetz schafft die Grundlage für die Neubewertung der Grundstücke, die der Grundsteuer B unterliegen. Die Bewertungstätigkeit liegt weiterhin in der Hand der Finanzämter. Die so festgestellten Bemessungsgrundlagen dürfen die Gemeinden erst ab dem 1.1.2025 anwenden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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