Die angekündigten pauschalen Zahlungen von Bund und Land zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen rücken näher (wir berichteten zuletzt im Eildienst Nr. 9 – ED 196 v. 19.8.2020). Das entsprechende Bundesgesetz und die zu Grunde liegende Grundgesetzänderung dürften am 18.9.2020 die letzte parlamentarische Hürde auf der Bundesebene nehmen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wären dann auch die nötigen Grundlagen im und geschaffen.
Der Hessische Landtag hat in seiner Plenarsitzung vom 3.9.2020 das Hessische Gesetz zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen beschlossen. Damit schafft das Land die Grundlage für eine zeitnahe Weiterleitung der Bundes- und Landesmittel. Die Gesetzesbegründung bestätigt dabei den bereits seit Längerem bekannten Verteilungsschlüssel (vgl. Eildienst Nr. 8 – ED 183 vom 30.7.2020). Das Landesgesetz bestätigt, dass auf die Zahlungen keine Heimatumlage erhoben wird. Jedoch werden die Zahlungen bei den Ermittlungen der Steuerkraftmesszahlen für die Festsetzung von Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen berücksichtigt. Hierfür wird ein § 70a in das Hessische Finanzausgleichsgesetz (HFAG) eingefügt. Die Vorschrift bezweckt insbesondere, dass die Pauschalzahlungen rechnerisch hälftig auf das erste bzw. zweite Halbjahr 2020 verteilt werden. Daraus ergeben sich günstige Effekte für die KFA-Jahre 2021 und 2022.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
