Startseite Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz (HFPG) vom 13. Juni 2000 (GVBl. I S. 294), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2015 (GVBl. S. 594) hier: Evaluation

Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz (HFPG) vom 13. Juni 2000 (GVBl. I S. 294), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2015 (GVBl. S. 594) hier: Evaluation

Das Hessische Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Im Zusammenhang mit der Evaluation dieses Gesetzes wird seitens des zuständigen Fachministeriums Folgendes abgefragt:

  1. Hat sich die Vorschrift insgesamt bewährt?
  2. Gibt es Regelungen, die zukünftig entfallen können bzw. sollen oder besteht für einzelne Regelungen ein Änderungsbedarf?
  3. Gibt es Einwendungen oder Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern?
  4. Wie beurteilen Sie das Verhältnis von Kosten und Nutzen der Vorschrift?

Die Fragen beziehen sich auf die praktische Anwendung und Umsetzung des Gesetzes. Aus diesem Grunde bitten wir die Mitgliedsstädte und -gemeinden um entsprechende Mitteilungen, welche dem Hessischen Ministerium des Innern im Zusammenhang mit der Evaluation mitgeteilt werden sollen.

Zur Stellungnahme ist uns eine Frist bis zum 31. Mai 2016 gesetzt worden. Aus diesem Grunde bitten wir darum, die entsprechenden Stellungnahmen bis zum 16. Mai 2016 zu übersenden.

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