Startseite Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz geändert und Wasserverbandshaushaltsverordnung erlassen

Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz geändert und Wasserverbandshaushaltsverordnung erlassen

Das Hessische Wasserverbandsgesetz (HWVG) trifft Regelungen, um das Wasserverbandsgesetz des Bundes (BVG) näher auszufüllen. In Hessen gibt es laut Landesregierung aktuell ca. 300 Wasser- und Bodenverbände. Das bislang geltenden HWVG nahm für die Wirtschafts- und Haushaltsführung auch Bezug auf die Vorschriften des auf die Kommunen zugeschnittenen Gemeindewirtschaftsrechts und sah deren sinngemäße Anwendung für die Verbände vor.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Änderungen von HGO und GemHVO durch die Hessenkasse-Gesetzgebung (Hessenkassegesetz vom 25. April 2018) ergab sich die Notwendigkeit, bestimmte nach HGO und GemHVO bestehende Vorgaben von der Anwendbarkeit auf die Wasser- und Bodenverbände auszunehmen. Zudem sollte im HWVG die Ermächtigung geschaffen werden, für Verbände mit geringem Haushaltsvolumen, die bisher Regelungen der Verwaltungsbuchführung anwandten, Neuregelungen zu schaffen. Das mit diesen Inhalten beschlossene 4. Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 11. Dezember 2019 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. I S. 421 f. veröffentlicht.

Die auf dieser Grundlage am 19. Dezember 2019 erlassene HWHV wurde im GVBl. vom 14.01.2020 (S. 14 f.) veröffentlicht.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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