Der Hessische Landespreis wird auch im Jahr 2017 wieder an Firmen und Betriebe vergeben, die bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mit gutem Beispiel voran gehen.
Direkte Bewerbungen können wieder über ein entsprechendes Formular auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) eingetragen und abgesendet werden. Damit entfällt die Notwendigkeit, die Formulare herunterzuladen bzw. auszudrucken. Sie können direkt dem Link https://soziales.hessen.de/ folgen. Die Übersendung erfolgt sodann automatisch. Die Möglichkeit zum Download und der Übersendung an die entsprechenden Kontaktdaten besteht für Sie zudem weiterhin.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt wie in den vergangenen Jahren durch eine Jury, die sich aus den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses beim Landeswohlfahrtsverband Hessen – Integrationsamt zusammensetzt.
Vorschläge sind laut HMSI bitte bis spätestens zum
30. April 2017
über die o.g. Internetseite zu übersenden.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Isaak (Tel.: 06 11/8 17 – 31 10, E-Mail: landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de) wenden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
