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Hessischer Investitionsfonds: Verbot finanzieller Anreize für die Installation fossiler Heizkessel

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit Förderungen aus dem Hessischen Investitionsfonds finanzielle Anreize für die Installation fossiler (gemeint ist wohl mit fossilen Brennstoffen betriebener) Heizkessel nicht mehr gegeben werden dürfen.

Schreiben des HMdF im Wortlaut
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass nach Artikel 17 Absatz 15 der novellierten Europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD; EU-Richtlinie 2024/1275) ab dem 1. Januar 2025 keine finanziellen Anreize mehr für die Installation von eigenständigen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln zur Verfügung gestellt werden dürfen. Nähere Ausführungen finden Sie hierzu in der Bekanntmachung der Kommission vom 17. Oktober 2024 (Anlage, hier nicht wiedergegeben). Etwaige Förderungen müssen daher spätestens zum 1. Januar 2025 eingestellt werden. Ansonsten droht ein Vertragsverletzungsverfahren.
Von der Neufassung der Europäischen Gebäuderichtlinie ist auch die Darlehensvergabe aus dem Hessischen Investitionsfonds betroffen. Deshalb dürfen erstmalig für das Programmjahr 2025 keine Darlehen für die Installation fossiler Heizkessel ausgegeben werden.
Dies gilt auch für Änderungsanträge für Förderungen aus Vorjahren.
Von den Ausnahmeregelungen nach Ziffer 4.3 und 4.4 der Bekanntmachung wird kein Gebrauch gemacht, um Abgrenzungsfragen und damit das Risiko von Rückforderungen zu vermeiden.

Das Fördermerkblatt wird dahingehend angepasst und auf der Internetseite der WIBank veröffentlicht. (…)

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

 

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