Das Hessische Ministerium der Finanzen hat zum Antragsverfahren betreffend Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds (HIF) folgendes mitgeteilt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass für das HIF-Programm 2021 wie gewohnt eine Antragstellung in Papierform über den Dienstweg bis Ende Dezember 2020 vorzunehmen ist. Auch die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden bitte ich auf dem hergebrachten Weg (idealerweise per E-Mail) zu übermitteln. Als mögliche Darlehensvarianten stehen den Kommunen weiterhin die seit vielen Jahren bekannten Darlehen der drei Abteilungen des HIF zur Verfügung. Insofern ändert sich für die Kommunen und die Aufsichtsbehörden zunächst nichts am Verfahren und bei den Darlehensvarianten.
Nachdem bereits die Aktualisierung des Produktportfolios des HIF aufgrund einer geänderten Prioritätensetzung des Landes im Hinblick auf die Eindämmung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunalfinanzen zurückgestellt wurde, verzögert sich leider auch die für die Antragstellung für Herbst 2020 avisierte Umstellung auf ein digitales Verfahren aus für die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und das Land nicht beeinflussbaren Gründen.
Ich bedauere, dass ich Ihnen aktuell keine günstigere Information zukommen lassen kann. Zugleich bin ich der Auffassung, dass der HIF – insbesondere mit seinen zinsvergünstigten Darlehen der Abteilung C – weiterhin ein attraktiver Baustein bei der Finanzierung von kommunalen Investitionen ist. Auch dass der Antragsweg zunächst beibehalten wird, kann bei den aktuell sehr dynamischen Entwicklungen möglicherweise sogar hilfreich sein, da er bekannt und bewährt ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Utsch (0611 / 3213 2204) und Herr Kaiser (0611 / 3213 2367) aus meinem Referat gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag“
Hinweis: Die aktuellen Darlehenskonditionen können unter
https://www.wibank.de/wibank/hessischer-investitionsfonds/hessischer-investitionsfonds–310102
eingesehen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
