Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) gibt zum Antragsverfahren im Jahr 2021 für Darlehen im Jahr 2022 zum Hessischer Investitionsfonds nachfolgendes bekannt:
„“ …, dass sich für das aktuelle Antragsjahr des Hessischen Investitionsfonds die Frist zur Antragsstellung wieder bis zum 31. Dezember 2021 erstreckt. Als mögliche Darlehensvarianten stehen den Kommunen die bekannten Darlehen der drei Abteilungen des HIF zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Utsch (0611 / 3213 2204) und Herr Kaiser (0611 / 3213 2367) … gerne zur Verfügung.“
Die Geschäftsstelle weist in diesem Zusammenhang nochmals auf § 103 Abs. 6 HGO hin.
„Die Aufnahme eines vom Land Hessen gewährten Kredits bedarf keiner Einzelgenehmigung, wenn an der Bewilligung die für das Kommunalrecht zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister beteiligt ist.“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
