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Hessische Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes geändert

Die Hessische Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (vom 19.11.2008 GVBl. I S. 987, geändert durch Verordnung vom 27.09.2013 – GVBl. S. 560) ist durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (von 5.12.2016 GVBl. S. 246) geändert worden. Die Neuregelungen sollen – insbesondere in § 1 Abs. 5 und § 4a der Verordnung – die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Standesamtswesens erleichtern.

Der Verordnungsgeber hat in diesem Rahmen einige wichtige Forderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen, der sich Anfang 2016 für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit stark gemacht hatte. Bislang nicht aufgegriffen wurde allerdings die Forderung, die Aufgaben des Standesamtswesens auch auf Gemeindeverwaltungsverbände bzw. Verwaltungsgemeinschaften übertragen zu können. Dies würde eine Änderung nicht nur der genannten Verordnung, sondern auch des einschlägigen Gesetzes erfordern. Ob und wann eine solche erfolgt, ist aktuell nicht absehbar.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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