Herr POK a.D. Herbert Fischer wird unsere Mitgliedskommunen bei hundesachverständigen Beurteilungen und Sachverhaltsaufklärungen unterstützen, so wie dies bereits in der Vergangenheit geschah. Davon nicht erfasst sind – wie bisher – gutachterliche Leistungen oder Beratungen „vor Ort“. Diese können jedoch im Bedarfsfall mit Herrn Fischer individuell kostenpflichtig vereinbart werden.
Hinsichtlich dem rechtlich sicheren Umgang mit der Hundeverordnung und der diesbezüglichen Vertretung vor den Verwaltungsgerichten stehen unseren Mitgliedern weiterhin unsere Referenten Frau Ibrisagic und Herr Dietz zur Verfügung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.1 T.D./Ibr
