Startseite Hessenkasse – Ausschlussfrist für die Beantragung des Kontingents im Investitionsprogramm läuft am 31.12.2018 ab

Hessenkasse – Ausschlussfrist für die Beantragung des Kontingents im Investitionsprogramm läuft am 31.12.2018 ab

Investitionsförderung aus der Hessenkasse gibt es nur auf Antrag – so bestimmen es § 7 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessenkassegesetzes. Das für jede Stadt bzw. Gemeinde festgelegte Kontingent muss bis zum 31.12.2018 beim Hessischen Ministerium der Finanzen als Bewilligungsstelle beantragt sein (Ausschlussfrist).

Das Antragsformular gibt es zum Herunterladen auf der Internetseite des HMdF (Stand: 6. 11. 2018) unter https://finanzen.hessen.de/finanzen/hessenkasse. Mit diesem Antrag sichert sich die Gemeinde zunächst das Investitionsmittelkontingent. Die Anmeldung von Einzelmaßnahmen hingegen muss erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, der in der für Ende November angekündigten Förderrichtlinie festgelegt wird.

Nach Mitteilung der WI-Bank wird diese auch drei Informationsveranstaltungen zum Investitionsprogramm der Hessenkasse durchführen. Sie sind für 26., 27. und 28. 11. 2018 angekündigt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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