Startseite Herbstlehrgänge im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes von September bis Dezember 2014

Herbstlehrgänge im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes von September bis Dezember 2014

In der Zeit von September bis Dezember 2014 werden im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes im      

CPH Hotel Seeblick Betriebs GmbH, 36275 Kirchheim/Hessen

folgende Lehrgänge angeboten:

Lehrgänge für Bürgermeister/innen, Bedienstete, Gemeindevertreter/innen, Beigeordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte

SEKRETARIAT

 08.09. – 10.09.2014

 Hessische Gemeindeordnung und Baurecht
(Grundlehrgang)   *

Fr. Gass         -73

10.09. – 12.09.2014

KAG (Aufbaulehrgang)

Fr. Baran         -45

15.09. – 17.09.2014

 Bau- und Planungsrecht (Workshop)

Fr. Vogel         -50

17.09. – 19.09.2014

KAG (Aufbaulehrgang)

Fr. Baran         -45

22.09. – 24.09.2014

Vergabe- Bau- und Architektenrecht (Workshop)

Fr. Schattner   -65

24.09. – 26.09.2014

Bau- und Planungsrecht (Workshop)

Fr. Vogel         -50

29.09. – 01.10.2014

Finanzen

Fr. Seipel       -34

06.10. – 08.10.2014

Hessische Gemeindeordnung und Finanzen
(Aufbaulehrgang) *

Fr. Gass         -73

08.10. – 10.10.2014

(Chef-) Sekretärinnen / Vorzimmer

des Bürgermeisters

Fr. Wolf           -22

13.10. – 15.10.2014

Haupt- und Personalamtsleiter/innen

Fr. Schröder   -56

15.10. – 17.10.2014

Finanzen

Fr. Seipel       -34

03.11. – 05.11.2014

Stadtverordnetenvorsteher/innen / Vorsitzende/er der Gemeindevertretung

Fr. Gass         -73

05.11. – 07.11.2014

Lehrgang (nicht nur) für neu gewählte

Bürgermeister/innen

Fr. Wolf           -22

10.11. – 12.11.2014

Haupt- und Personalamtsleiter/innen

Fr. Schröder   -56

12.11. – 14.11.2014

Ordnungsamt

Fr. Jerkovic     -43

17.11. – 19.11.2014

Finanzen *

Fr. Seipel       -34

19.11. – 21.11.2014

Ordnungsamt

Fr. Jerkovic     -43

01.12. – 03.12.2014

Haupt- und Personalamtsleiter/innen

Fr. Schröder   -56

03.12. – 05.12.2014

Ordnungsamt

Fr. Jerkovic     -43

Themen der Lehrgänge für Bürgermeister/innen und Bedienstete, Gemeindevertreter/innen, Beigeordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte

Hessische Gemeindeordnung und Baurecht für Mandatsträger (Grundlehrgang) *
(08. 09. – 10.09.2014)

  • Aufgaben und Herausforderungen des HSGB
  • Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes im
    Gesetzgebungsverfahren
  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige
    Gesetzesänderungen
  • Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe
  • Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzungen der Gemeindevertretung
  • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung
  • Fahrkosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für Mandatsträger
  • Grundlagen des Bauplanungsrechts

KAG (Aufbaulehrgang) (10.09. – 12.09.2014) und (17.09. – 19.09.-2014)

  • Erschließungsbeiträge
  • Straßenbeiträge
  • Wasser- und Abwasserbeiträge
  • Kostenerstattung für Wasser- und Abwasseranschlussleitungen
  • Wasser- und Abwassergebühren

Bau- und Planungsrecht (Workshop) (15.09. – 17.09.2014) und (24.09. – 26.09.2014)

  • Die Genehmigung von Flächennutzungsplänen
  • Einzelhandel und Planungsrecht
  • Praktische Fälle aus der Rechtsberatung
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Städtebaurecht

Vergabe-, Bau- und Architektenrecht (Workshop) (22.09. – 24.09.2014)

  • Besprechung und Diskussion aktueller und allgemeiner Themen aus dem Vergabe-, Bau- und Architektenrecht (Fortgeschrittenenseminar)

Finanzen (29.09.-01.10.2014) und (15.10.-17.10.2014)

  • Änderungen bei den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer
  • Entwicklung und Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs
  • Finanzplanung bis einschl. 2018
  • Kommunales Haushaltsrecht: insb. Jahresabschlüsse, Handhabung der Kommunalaufsicht
  • Neuregelungen und Rechtsprechung zu kommunalen Steuern

Hessische Gemeindeordnung und Finanzen für Mandatsträger (Aufbaulehrgang) *
(06.10. – 08.10.2014)

  • Aufgaben und Herausforderungen des HSGB
  • Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes im
    Gesetzgebungsverfahren
  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige
    Gesetzesänderungen
  • Aktuelle kommunalrechtliche Rechtsprechung
  • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung
  • vertiefende Fragen zu Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzungen der
    Gemeindevertretung
  • Muster-Geschäftsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
  • Aktuelle kommunale Finanzen

Lehrgang für (Chef-)Sekretärinnen / Vorzimmer des Bürgermeisters
(08.10 – 10.10.2014)

  • Vorstellung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
  • Die „Allround-Funktion“ des Vorzimmers / Aufgabenbereiche / Erfahrungsaustausch
  • Wahrnehmung und Wertung
  • Die Verknüpfung von Emotionen und Fakten
  • Umgang mit unterschiedlichen Kundenansprachen
  • Aktives Zuhören
  • Konfliktlösendes Verhalten
  • Informationen aufnehmen, bewerten, strukturieren, weitergeben
  • Körpersprache und Dresscode
  • Mit der Stimme lächeln – Die Besonderheiten der Telefonarbeit

Das Seminar ist sowohl für eine erstmalige Teilnahme, aber auch als Erweiterungs- und Vertiefungsseminar (Workshop-orientiert) für Teilnehmer des letzten Lehrgangs geeignet.

Haupt- und Personalamtsleiter/innen (13.10. – 15.10.2014), (10.11. – 12.11.2014) und (01.12. – 03.12.2014)

  • Aktuelles aus dem Bereich des Kommunalverfassungsrechts und Kommunalwahlrechts
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrecht
  • Mögliche Änderungen der Hauptsatzung ein Jahr vor Ende der Wartezeit
  • Nachrücken von Mandatsträgern in gemeindlichen Organe
  • Widerspruchs- und Beanstandungsverfahren (§§ 63, 74 HGO)
  • Erfahrungsaustausch zum elektronischen Sitzungsdienst
  • Aktuelles aus dem Arbeits- und Beamtenrecht sowie aus dem Sozialrecht (Kinder- und Jugendhilferecht)
  • Neues aus der BAG-Rechtsprechung und Neues aus dem Kinder– und Jugendhilferecht (HessKiföG)
  • Strategie der Personalentwicklung in der Praxis
  • Personalentwicklung
  • Ausführungen zu aktuellen Themen aus dem Arbeitsrecht
  • wie u. a. Personalratsbeteiligung

Stadtverordnetenvorsteher/innen / Vorsitzende/er der Gemeindevertretung
(03.11. – 05.11.2014)

  • Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft der Stadtverordnetenvorsteher/innen und
    Vorsitzenden der Gemeindevertretungen der Mitgliedsstädte und Gemeinden des
    Hessischen Städte- und Gemeindebundes
  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen
  • Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung aus Sicht der
    oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
  • Aufgaben und Rechtstellung der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
  • Fragen zur Muster-Geschäftsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
  • Verfahrensablauf bei Rechtsmitteln des Bürgermeisters bzw. des Gemeindevorstandes gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung
  • Interessenwiderstreit bei kommunalen Entscheidungen

Lehrgang (nicht nur) für neu gewählte Bürgermeister/innen (05.11. – 07.11.2014)

Verbandsarbeit des HSGB

  • Aktuelle verbandspolitische Themen
  • Aktuelle Entwicklungen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben / Informationen

des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport

Finanzen

  • Grundzüge kommunale Finanzen und kommunale Abgaben

Hessische Gemeindeordnung

  • Stellung des Bürgermeisters in der hessischen Kommunalverfassung
  • Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe; Abgrenzung Gemeindevertretung/Gemeindevorstand sowie Gemeindevorstand/Bürgermeister
  • Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzungen des Gemeindevorstands
  • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung

Baurecht

  • Grundlagen des öffentlichen Planungsrechts
  • Landesplanung
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan

Ordnungsamt (12.11. – 14.11.2014), (19.11. – 21.11.2014) und (03.12. – 05.12.2014)

  • Straßen- und Straßenverkehrsrecht
    (Aktuelle Entscheidungen und Fallbeispiele)
  • Gaststättenrecht/Gewerbeordnung
    (Aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrechts, Vorstellung und Besprechung aktueller Gerichtsentscheidungen)
  • Brandschutzrecht
    (Aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht, Gebührenfragen, Neuerungen im HBKG und der FW-Organisationsverordnung)
  • Grundzüge des HSOG und Verfügungstechnik

Finanzen *(17.11. -19.11.2014)

  • Kommunale Aufgaben und ihre Finanzierung
  • Kommunales Haushaltsrecht – Mit Überblick Haushaltsplan und Jahresabschluss lesen
  • Grundzüge kommunaler Abgaben

Wichtige Hinweise:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Anmeldung als verbindlich ansehen und bitten Sie, diese

bis zum 25.07.2014

an die Geschäftsstelle zu senden.

Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen ca. 1 Monat vor Lehrgangsbeginn zugeschickt.

Grundsätzlich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass wir die Personen, die bei den Frühjahrslehrgängen 2014 nicht berücksichtigt werden konnten, vorrangig berücksichtigen werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Teilnehmer/innen erneut anmelden müssen.

Beiliegendes Formular ist für Ihre Anmeldung bestimmt. Dabei bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Sie für jeden Lehrgang ein gesondertes Anmeldeformular verwenden.

Die Teilnehmergebühr pro Teilnehmer/in aus Mitgliedsstädten und –gemeinden beträgt € 280,–. Teilnehmer/innen aus Nichtmitgliedsstädten und –gemeinden haben eine Teilnehmergebühr von € 480,– zu entrichten.

Die Teilnehmergebühr für den Bürgermeisterlehrgang beträgt pro Teilnehmer/in € 380,– .

In der Teilnehmergebühr enthalten sind die Kosten für die Übernachtungen und folgender Verpflegung im Hotel:

  1. Tag (Anreisetag) Abendessen
  2. Tag Frühstück, Mittagessen, Abendessen
  3. Tag (Abreisetag) Frühstück und Mittagessen

Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.

Sollten Sie für einen Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Sekretariate unter der o.g. Durchwahlnummer zur Verfügung (Zentrale 06108/6001 – 0).

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