Startseite „Herbsterlass“ zur Haushaltskonsolidierung kommt mit den Schneeglöckchen

„Herbsterlass“ zur Haushaltskonsolidierung kommt mit den Schneeglöckchen

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat Rosenmontag, den 3. 3. 2014 den als Herbsterlass angekündigten (wir berichteten zuletzt im Eildienst Nr. 15 – ED 157 vom 18.12.2013: „Herbsterlass lässt auf sich warten“, und die Meldung im Mitgliederbereich von www.hsgb.de in der Rubrik Top-Themen v. 17.12.13 „Künftige Handhabung der Kommunalen Finanzaufsicht“) Erlass zu Fragen der Haushaltskonsolidierung veröffentlicht.

1. Sachstand

Das Thema ist damit aber nicht abgeschlossen: Das HMdIS hat weitere, in dem Erlass nicht beantwortete Fragestellungen aufgeworfen. Zu ihnen wird der Hessische Städte- und Gemeindebund auf Grundlage von Gremienberatungen im März 2014 noch Stellung nehmen. Hierüber werden wir die Mitglieder auf dem Laufenden halten.

Es stellen sich aktuell noch folgende unbeantwortete Fragen:

  • Umfang des jährlichen Defizitabbaus bei Nicht-Schutzschirm-Kommunen,
  • Stabsstelle Haushaltspolitik für die Beratung von Nicht-Schutzschirm-Kommunen (ein Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung für das Land),
  • Konsolidierungsbeitrag aus dem Konzern Kommune (= Abführungen von ausgelagerten Einheiten an den kommunalen Kernhaushalt),
  • Gestaltung von Elternentgelten im Kindergartenbereich,
  • Landesausgleichsstock,
  • formularbasiertes Haushaltssicherungskonzept (vgl. aber unsere bereits vorhandenen Arbeitshilfe, ein excel-Rechenwerkzeug, herunterladbar im Mitgliederbereich unserer Internetpräsenz, Rubrik Fachinformationen/Kommunalfinanzen/Arbeitshilfen, Meldung vom 27.08.2012).

2. Zu Inhalten des Erlasses

Der nun veröffentlichte Erlass bezweckt grundsätzlich die Konkretisierung (keine Neuregelungen) der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden (v. 6. 5. 2010, Staatsanzeiger S. 1470).

Daneben enthält er aber auch Hinweise zu dem Umgang mit dem „Abschlussstau“ bei Gemeinden und Rechnungsprüfungsämtern. Das HMdIS will dabei aufgestellte (d. h. vom Gemeindevorstand nach § 112 Abs. 9 HGO beschlossene – also noch nicht vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte!)

  • Eröffnungsbilanzen zur Voraussetzung der Erteilung von aufsichtsbehördlichen Genehmigungen für die Haushaltssatzung 2014
  • Jahresabschlüsse bis einschl. 2012 zur Voraussetzung der Erteilung von aufsichtsbehördlichen Genehmigungen für die Haushaltssatzung 2015

machen. Das HMdIS hat zum Thema zugleich eine Arbeitsgruppe auf den Weg gebracht. Daher war es aus Sicht der Geschäftsstelle möglicherweise verfrüht, die eben geschilderten Ausführungen schon in den Erlass aufzunehmen. In dieser Richtung werden wir gegenüber dem Land Stellung nehmen.

3. Arbeitshilfen und Informationen zum Thema Jahresabschlüsse

Zu Abhilfemöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschlussstau hatten wir detaillierte Informationen in den Eildiensten Nr. 10 – ED 125 vom 14.09.2012 und Nr. 9 – ED 94 vom 23.07.2013 berichtet.

Ein Leitfaden der drei Kommunalen Spitzenverbände zum Thema kann in unserer Internetpräsenz www.hsgb.de Fachinformationen/Kommunalfinanzen/Arbeitshilfen heruntergeladen werden.

Nicht zu vergessen ist auch der Hinweis auf unser Tagesseminar am 27. 5. 2014 „Schneller zum Jahresabschluss mit Wertgrenzen für Haushaltssatzung und Jahresabschluss“, Einzelheiten und Anmeldeformular im Eildienst Nr. 2 – ED 19 vom 19.02.2014).

Der Erlass vom 3. 3. 2014 ist in der Anlage beigefügt. Die im Erlass durch das HMdIS fett hervorgehobenen Punkte beinhalten die eigentlichen Regelungen, die übrigen Ausführungen im Erlass haben erläuternden Charakter. Die im Erlass erwähnte Anlage zum Erlass betr. die Realsteuerhebesätze geben wir nachfolgend wieder: Siehe Schaubild

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage: Schreiben des Ministeriums

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