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Haushaltsrechtliche und bilanzielle Berücksichtigung der Hessenkasse

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat im Erlass betreffend kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2021 unter Punkt II.2 Buchst. b nähere Ausführungen zur haushaltsrechtlichen und bilanziellen Berücksichtigung der Hessenkasse getroffen. Die entsprechenden Ausführungen finden sich im StAnz. Nr. 42/2017 auf S. 999.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme. 

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