Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat im Erlass betreffend kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2021 unter Punkt II.2 Buchst. b nähere Ausführungen zur haushaltsrechtlichen und bilanziellen Berücksichtigung der Hessenkasse getroffen. Die entsprechenden Ausführungen finden sich im StAnz. Nr. 42/2017 auf S. 999.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
