Nachfolgend geben wir die Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung des Hauptausschusses am 31.10.2024 in Eppertshausen wieder.
Die Anlagen sind im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar (www.hsgb.de → Mitgliederbereich → Stellungnahmen und Beschlüsse).
TOP I.1
Nachwahlen zum Präsidium des HSGB
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Luca Fritsch (Willingshausen) als stellvertretendes Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeisterin Patricia Ortmann (Biebertal) als ordentliches Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer (Hünfelden) als stellvertretendes Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Frank Hix (Bad Sooden-Allendorf) als ordentliches Mitglied ab 01.01.2025
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Torben Busse (Hofgeismar) als stellvertretendes Mitglied ab 01.01.2025
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Marius Reusch (Langgöns) als stellvertretendes Mitglied
in das Präsidium des HSGB. Die gewählten Personen nehmen die Wahl an.
TOP I.2
Nachwahlen zum Hauptausschuss des HSGB
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Markus Kretschmann (Riedstadt) als ordentliches Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Heiko Stolz (Neuhof) als stellvertretendes Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeisterin Julia Krügers (Schmitten) als ordentliches Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Steffen Wernard (Usingen) als stellvertretendes Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Volker Oehlenschläger (Fürth i. Odw.) als stellvertretendes Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Michael Ruoff (Hadamar) als stellvertretendes Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Andreas Weiher (Wächtersbach) als stellvertretendes Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Rüdiger Germeroth (Zierenberg) als stellvertretendes Mitglied
Der Hauptausschuss wählt (einstimmig)
Bürgermeister Christian Schwarz (Aßlar) als stellvertretendes Mitglied
in den Hauptausschuss des HSGB. Die gewählten Personen nehmen die Wahl an.
TOP II.1
Halt! So geht es nicht weiter – Zwischenbilanz nach gut zwei Jahren
Beschluss:
- Immer engere Vorgaben für Ziele und Instrumente der kommunalen Aufgabenerfüllung lassen weiterhin wenig von der verfassungsrechtlich garantierten Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Selbstverwaltung übrig. Bund und Land sind daher dringend gehalten, kosten- und personalintensive Vorgaben an die Kommunen zurückzubauen und Räume für örtlich unterschiedliche Lösungen zu öffnen. Hier sind auch die besonders thematisierten Forderungen zu Förderverfahren zu nennen.
- Digitale Prozesse müssen durchgehend insbesondere bezüglich Nachweisführung und Prüfungsverfahren vereinfacht werden. Im Bereich der übertragenen Aufgaben der Kommunen hat das Land rechtssichere Prozesse für eine durchgehend digitale Bearbeitung zu gewährleisten.
- Der Hauptausschuss stellt fest, dass der angekündigte systematische Bürokratieabbau im Land ein wichtiger Gesichtspunkt ist, den die Kampagne „Halt! So geht es nicht weiter!“ adressiert. Realitätssinn in Bundes- und Landespolitik muss weiter angemahnt werden.
- Der Hauptausschuss begrüßt erste Schritte zum Bürokratieabbau insbesondere im Rahmen der aktuell diskutierten Kommunalrechtsnovelle und fordert, entsprechend der gemeinsamen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände weitergehende Schritte umzusetzen.
- Nicht auf Erfüllbarkeit untersuchte Leistungsversprechen und symbolische Gesetzgebung tragen allerdings mindestens genauso viel zur spürbar großen Unzufriedenheit mit dem Funktionieren des politischen Systems bei wie Bürokratie. Hier sind weiterhin erhebliche Defizite in der politischen Arbeit auf Bundes- und Landesebene festzustellen.
- Der HSGB bittet die Schwesterverbände nachdrücklich, auch in die eigenen Reihen stärker auf eine Gesamtbetrachtung der Lage auch im Rahmen von verbandsinternen fachlichen Austauschen hinzuwirken.
- Der HSGB unterstützt das Vorhaben des DStGB, durch eine rechtswissenschaftliche Ausarbeitung die Grundlagen für eine verfassungsgerichtliche Geltendmachung eines kommunalen Überforderungsschutzes zu schaffen.
- Der Hauptausschuss bittet die Geschäftsstelle, Staatsminister Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses einzuladen.
Anlagen:
- Vorlage zu TOP II.1
- Anlage
TOP II.2
Landeshaushalt 2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die nachfolgenden verbandspolitischen Feststellungen und Forderungen:
- Das Land hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auch in Krisenzeiten finanziell auskömmlich auszustatten.
- Soweit die Zuweisungen des Landes die finanziellen Lasten der kommunalen Aufgaben nicht vollständig decken oder der Haushaltsausgleich der Städte und Gemeinden durch einen geringer als bisher angekündigten Zuwachs der Landeszuweisungen erschwert wird, muss das Land unmittelbar wirksam die Kommunen von Pflichtaufgaben entlasten, von weiteren Aufgabenübertragungen absehen, kostentreibende Standards für die kommunalen Aufgaben senken und den Kommunen verlässliche eigene Einnahmequellen zusätzlich erschließen.
- Dauerhafte haushaltsrechtliche Erleichterungen sind festzuschreiben, insbesondere die Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich durch Rückgriff auf Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses, auf ungebundene Liquidität im Finanzhaushalt sowie den Wegfall der Pflicht zum Ausweis von Pensionsrückstellungen bei Vollmitgliedschaft in einer Versorgungskasse und Zuführung des Rückstellungsbetrags zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses.
- Die Aufteilungsverhältnisse der Schlüsselzuweisungen müssen 2025 und danach berücksichtigen, dass die kreisangehörigen Gemeinden über signifikant geringere eigene Steuereinnahmen verfügen als die kreisfreien Städte.
- Das Land muss die fachgesetzlich zu regelnden Themenstellungen Krankenhausfinanzierung, Öffentlicher Personennahverkehr, Vorhaltekosten Flüchtlingsunterbringung, HKJGB-Finanzierungsregelungen, Digitalisierung Schulen und Umsetzung Ganztag zusätzlich zur Stabilisierung zum KFA wirksam adressieren.
Anlagen:
- Vorlage zu TOP II.2
- Anlage 1
- Anlage 2
TOP II.3
Förderungen neu denken
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss diese Kernforderungen für Verbesserungen bei Förderverfahren:
- Zweckgebundene Förderungen aus Landeshaushalt und KFA sind insbesondere auf Infrastrukturvorhaben (insb. Verkehrsinfrastruktur, Brandschutz, Kinderbetreuung, Städtebau) zu konzentrieren und weiterhin erforderlich.
- Förderungen an die kommunale Ebene erfüllen in erster Linie den Anspruch der Kommunen auf angemessene Finanzausstattung. Sie müssen deshalb mit geringstmöglichen Vorgaben konsequent orientiert am eigentlichen Förderzweck (z.B. Umsetzung eines konkreten Projekts) umgesetzt werden.
- Förderungen zu Gunsten der Kommunen sind selbstverwaltungsfreundlich auszugestalten. Das erfordert mindestens, dass
- Zuweisungen möglichst ohne aufwändiges Antragsverfahren und pauschal erfolgen,
- Vorgaben für die Verwendung vor allem dort erfolgen, wo allgemeine und pauschale Zuweisungen nicht geeignet sind, die Mittel zielsicher dorthin zu bewegen, wo die Ausgaben anfallen oder das Land nach der Konnexitätsregelung Mehrbelastungen auszugleichen hat und
- Kommunen als gesetzesgebundene Fördermittelempfänger anders behandelt werden als sonstige Empfänger.
- Förderungen für Einzelmaßnahmen sind verlässlich auszugestalten, insbesondere durch Zusage fester Zuwendungsbeträge. Das Land sollte einer Übernahme von Inhalt und Regelungsgedanken von § 44 Abs. 2 BHO nähertreten.
- Konzeptionitis und Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Zunehmend werden als Fördervoraussetzungen Fachkonzepte, Machbarkeitsstudien o.ä. verlangt, bevor überhaupt eine Antragstellung möglich ist. Im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung sind Doppelprüfungen, z.B. durch örtliches Rechnungsprüfungsamt und Hessischen Rechnungshof sind zu vermeiden.
- Das Land muss schnellstmöglich einen jederzeitigen unkomplizierten Überblick gewährleisten, welche Fördermittel für welche Vorhaben und welchen Adressatenkreis in Hessen zur Verfügung stehen. Soweit Förderstellen die Angaben dazu nicht bis zu einem festzulegenden Stichtag zu melden in der Lage sind, wird die Förderung im Landeshaushalt nicht berücksichtigt; frei werdende Mittel sind dem KFA zur Verwendung für Schlüsselzuweisungen oder Investitionspauschalen zuzuführen.
- Soweit es aufgrund von Rückforderungen zu Erstattungen kommt, ist die derzeit im HVwVfG vorgesehene Verzinsung (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) überhöht: Den Kommunen entsteht aufgrund ihrer strukturell günstigeren Finanzierungskonditionen in keinem Fall ein derart hoher Zinsvorteil.
Anlage:
- Vorlage zu TOP II.3
TOP II.4
Verwaltungsdigitalisierung – aktuelle Forderungen des HSGB
Beschluss:
- Die durchgehende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen einschließlich der notwendigen Registermodernisierung muss sich nach Auffassung des HSGB in erster Linie auf die Bereiche konzentrieren, die in der Verwaltungspraxis der Städte, Gemeinden und Landkreise besonders häufig nachgefragt sind. Im übertragenen Wirkungskreis, insbesondere bei den Weisungs- und Auftragsangelegenheiten, ist das Land in der Pflicht, sichere und den datenschutzrechtlichen Anforderungen aus sich heraus genügende durchgängig Ende- zu – Ende digitalisierte Verwaltungsprozesse zu gewährleisten.
- Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
- Der Hauptausschuss beauftragt die Geschäftsstelle, gegenüber dem zuständigen Ministerium auf Klärung der in der beigefügten Liste formulierten Themen schriftlich zu drängen.
- Soweit Mittel aus dem Aufkommen der von allen Städten und Gemeinden aufzubringenden Heimatumlage für Digitalisierungsvorhaben eingesetzt werden, sind diese Mittel schwerpunktmäßig für alltagstaugliche und in der Fläche breit einsetzbare Ende-zu-Ende-Digitalisierungsvorhaben vorzusehen.
Anlage:
- Vorlage zu TOP II.4
TOP II.5
Privilegierung von Feuerwehrhäusern im Außenbereich nach § 35 BauGB
Beschluss:
Der Hessische Städte- und Gemeindebund spricht sich dafür aus, dass die Errichtung von Feuerwehrhäusern in den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 BauGB aufgenommen wird.
Anlage:
- Vorlage zu TOP II.5
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.1 R-U
