Startseite Handreichung zur Richtlinie für Denkmalbehörden bezüglich Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Handreichung zur Richtlinie für Denkmalbehörden bezüglich Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Im Nachgang zu unserem Eildienst Nr. 15 – ED 205 Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern – möchten wir mitteilen, dass zwischenzeitlich eine Handreichung des Landesamtes für Denkmalpflege des Landes Hessen erschienen ist. In dieser werden die Hinweise und Anregungen für denkmalverträgliche Lösungen bei der An- und Aufbringung von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern skizziert und Kriterien benannt, die bei der Wahl der Module und der Anbringung bedacht werden müssen.

Die Handreichung ist abrufbar unter:

https://denkmal.hessen.de/von-uns/publikationen/uebersicht-der-publikationen/solaranlagen-auf-denkmalgeschuetzten-gebaeuden

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.2. Vo/SB/YK

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