Im Nachgang zu unserem Eildienst Nr. 15 – ED 205 Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern – möchten wir mitteilen, dass zwischenzeitlich eine Handreichung des Landesamtes für Denkmalpflege des Landes Hessen erschienen ist. In dieser werden die Hinweise und Anregungen für denkmalverträgliche Lösungen bei der An- und Aufbringung von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern skizziert und Kriterien benannt, die bei der Wahl der Module und der Anbringung bedacht werden müssen.
Die Handreichung ist abrufbar unter:
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.2. Vo/SB/YK
