In den letzten Jahren haben einige Städte und Gemeinden während Hitze- und Dürreperioden Nutzungsbeschränkungen für die Wasserentnahme ausgesprochen. Zwar ist die Wasserversorgung in Deutschland derzeit nicht gefährdet, jedoch wird die Betroffenheit von möglichen regionalen Wasserknappheiten in den kommenden Jahren voraussichtlich zunehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine vorausschauende Auseinandersetzung mit möglichen regionalen Nutzungsbeschränkungen und Verwendungsverboten aufgrund von Hitzeperioden ein Thema von wachsender Bedeutung, dem sich auch die Städte und Gemeinden sowie die Wasserwirtschaft stellen müssen.
Gemeinsam mit weiteren kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU hat der DStGB nun die Handreichung „Einschränkung der Trinkwasserverwendung in Hitzesommern“ veröffentlicht. Die Handreichung soll allen Beteiligten eine Orientierung geben, indem sie mögliche Indikatoren und Handlungsmöglichkeiten für eine rechtlich zulässige Gestaltung nennt sowie gute Beispiele aufzeigt und die wichtige Rolle der Kommunikation benennt.
Die Handreichung kann auf unserer Homepage unter nachfolgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: www.hsgb.de/energierecht Energie- und Umweltrecht.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.2 Vo/SB/YK
