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Handlungsleitlinien bei Vergabeverfahren im Auftrag des Bundes sowie bei Zuwendungen aus Bundesmitteln

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat uns „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ übersandt. Die verbindlichen Handlungsleitlinien sind bei Vergabeverfahren im Auftrag des Bundes sowie bei Zuwendungen aus Bundesmitteln zu beachten, für alle übrigen Vergabeverfahren sind diese Handlungsleitlinien nicht anzuwenden. Die Handlungsleitlinien werden nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 14.07.2020 wirksam.

Die verbindlichen Handlungsleitlinien können Sie auf unserer Homepage unter Fachinformationen/Vergaberecht einsehen.

Wir bitten um Beachtung.

Abteilung 2.1 – Mai/Ne                                                          

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