Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine Handlungsempfehlung zur Ermittlung des maßgebenden Einkommens nach den §§ 6 und 7 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (Handlungsempfehlung Einkommensermittlung HWoFG) vom 18.12.2017 im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 2/2018 (S. 92) veröffentlicht.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
