Startseite Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht –Spitzenverbände wollen Konkretes vom Land

Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht –Spitzenverbände wollen Konkretes vom Land

Viele kommunale Haushalte rutschen ins Minus – das bestätigt auch die amtliche Kassenstatistik für 2023. Auch der Ende 2023 geschlossene schwarz-rote Koalitionsvertrag für Hessen. Dort heißt es auf S. 185 f.:

„Wir setzen uns dafür ein, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise auch in Krisenzeiten genehmigungsfähige Haushalte aufstellen können. Mit der Weiterentwicklung und dem Ausbau der Applikation „Kommunal Data Hessen“ wollen wir die Digitalisierung und Standardisierung des Haushaltsgenehmigungsverfahren erreichen und eine zentrale Kommunikations- und Datenplattform schaffen.“

Die Kommunalen Spitzenverbände sehen da Diskussionsbedarf. Daher haben sich der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) gewandt. Denn aus Sicht der Verbände besteht einiger Gesprächsbedarf.

Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände im Text
Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht 2025 und danach

Sehr geehrter Herr Graf,
die Kommunalen Spitzenverbände bitten um zeitnahen Austausch zur Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht. Hierbei geht es uns insbesondere um die Konkretisierung der Aussagen im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode des Hessischen Landtags zur Genehmigungsfähigkeit kommunaler Haushalte unter den Aspekten der aktuellen Krisenzeiten, KommunalData Hessen und besondere Haushaltsbelastungen aufgrund Klimaschutz und Gesundheitsversorgung.
Insofern sehen wir einen aktuellen und über die bewährten Austausche zu Inhalten des jährlichen Finanzplanungserlasses hinausgehenden Gesprächsbedarf.

Aus der Mitgliedschaft unserer Verbände wären zu den Themenfeldern insbesondere diese Punkte zu diskutieren und möglichst einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen: 

1. Genehmigungsfähigkeit kommunaler Haushalte
a) Grundsätzlich gemeinsames Ziel: Rasche Erteilung von aufsichtsbehördlichen Genehmigungen für handlungsfähige Kommunen
b) Einschätzung der finanziellen Entwicklung im Finanzplanungszeitraum (Wachstum der Aufwendungen seit 2022 deutlich höher als Wachstum der Erträge, offene Frage: Erwartungen für die weitere Entwicklung?)
c) Haushaltsausgleich unter Rückgriff auf Reserven (Rücklagen, Zahlungsmittelbestände)
d) Nettoneuverschuldung ist nicht ausgeschlossen, vielmehr ist das frühere Nettoneuverschuldungsverbot durch die Vorgaben zum Ausgleich des Finanzhaushalts abgelöst
e) Kreditaufnahmen insbesondere in durch kostendeckende Gebühren refinanzierten Bereichen sind grundsätzlich genehmigungsfähig
f) Ratenpausen bei der Hessenkasse

2. KommunalDataHessen
a) Datenerhebungen dürfen nur erfolgen, wenn zuverlässige Schnittstellen zur Verfügung stehen (möglichst Nutzung vorhandener Schnittstellen)
b) strikte Begrenzung von Abfragen und zuverlässiger Ausschluss von Doppelerhebungen (insbesondere mit Blick auf gesetzlich vorgeschriebene Datenerhebungen des Statistischen Landesamts, die Jahresabschlusswerte im Rahmen der Einführung der doppischen Statistik und Angaben, die z.B. im Finanzstatusbericht enthalten sind)
c) benutzerfreundliche Ausgestaltung
d) Konkretisierung der im Koalitionsvertrag angedeuteten Weiterentwicklungswünsche des Landes unter Berücksichtigung bestehender Berichtspflichten

3. Besondere Haushaltsbelastungen
a)Klimaschutz (aus unserer Sicht: einschließlich Klimaanpassung), Gesundheitsversorgung und die weiteren Positionen der Neun-Punkte-Forderung der Kommunalen Spitzenverbände aus dem Jahr 2022 als nicht abschließend aufgezählte Handlungsfelder
b) Umgang mit diesen Belastungen

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Rauber        Dr. Jürgen Dieter                               Dr. Michael H. Koch
Geschäftsführer          Geschäftsführender Direktor             Geschäftsführender Direktor

1.2 Dr.R./Rau/Ju

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