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Grundsteuerreform – Verlängerung der Löschfristen für bereits abgerufene Messbetragsdatensätze

Die hessische Steuerverwaltung hat die Kommunalen Spitzenverbände wie folgt über die Verlängerung der Löschfrist für bereits abgerufene Datensatze der Grundsteuer informiert:

Die Hessische Steuerverwaltung hat den Städten und Gemeinden bereits über 3,1 Millionen elektronische Messbetragsdaten zum Abruf bereitgestellt. Die wenigen noch ausstehenden Messbetragsdaten (z.B. Änderungsbescheide wegen Einspruchsentscheidungen) werden sukzessive zur Verfügung gestellt.

Datenabruf – Verlängerung der Löschfrist von bereits abgerufenen Messbetragsdaten

Weiterhin gilt: Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt, den Datenabruf über die ELSTER-Transfer-Anwendung durchzuführen.

Sofern Städte und Gemeinden den Datenabruf stattdessen über „Mein ELSTER“ vornehmen, ist Folgendes zu beachten:

Um sicherzustellen, dass die Kommunen auch weiterhin auf bereits abgerufene Datensätze zugreifen können, wurde deren Löschfrist durch ELSTER auf den 31. Dezember 2025 verlängert. Die Downloadzeitpunkte wurden in diesem Zusammenhang von ELSTER entfernt.

Damit die Städte und Gemeinden auch im Verfahren „Mein ELSTER“ die neu bereitgestellten Datensätze auf den ersten Blick erkennen, bedienen sie bitte beim Datenabruf über „Mein ELSTER“ die Schaltfläche „Noch nicht heruntergeladene Downloads anzeigen“. So erkennen die Städte und Gemeinden schnell, welche Datensätze neu bereitgestellt wurden und welche sie bereits heruntergeladen haben.

Nach dem Klick öffnet sich eine neue Seite, auf der sie über die Schaltfläche „Alle Downloads anzeigen“ die neu bereitgestellten und noch nicht heruntergeladenen Datenpakete einsehen und abrufen können.

Letzte Vorbereitungen für die Bereitstellung des Grundsteuermessbetragsverzeichnisses (Datenart GMBVX)

Derzeit laufen die letzten Vorbereitungen für die Bereitstellung des Grundsteuermessbetragsverzeichnisses (Datenart GMBVX).

Mit Hilfe dieses Verzeichnisses können die Städte und Gemeinden den Aktenzeichenbestand der Finanzverwaltung mit ihrem Bestand an Kassenzeichen/Steuernummern abgleichen.

Weitere Informationen zum genauen Einsatzzeitpunkt sowie dem Abruf des Messbetragsverzeichnisses werden in einem separaten Schreiben bekannt gegeben.

Bei allgemeinen Fragen rund um die Bereitstellung der Grundsteuermessbetragsdaten stehen die Ansprechpartner der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

E-Mail-Adresse: kommunikation-grundsteuerreform@ofd.hessen.de

Telefonnummer: 069/58303-1912

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abt. 1.2 Rau/Hö/Ju

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