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Grundsteuerreform: Verfügung zur Vereinfachung der Flächenermittlung

Am 29. Juni hat die OFD eine Verfügung zur Vereinfachung der Flächenermittlung durch Schätzung in Fällen von (offensichtlich) steuerbefreitem Grundbesitz veröffentlicht. Diese betrifft die Stellung der Kommune als Steuerpflichtiger und hat somit für alle Kommunen eine praktische Relevanz.

Die Verfügung haben wir auf unserer Homepage unter Fachinformationen www.hsgb.de/finanzen-gemeindewirtschaftsrecht eingestellt. Wir bitten darum, die Information zeitnah abzurufen, da diese nicht dauerhaft auf unserer Homepage abrufbar sein wird.

Weiterer Hinweis der OFD für Gebietskörperschaften:

Die Finanzverwaltung erwartet für vollständig steuerbefreiten Grundbesitz von Gebietskörperschaften – soweit es sich um Flächen der Infrastruktur wie Straßen, Wege und Plätze ohne aufstehende Gebäude handelt – vorerst keine Erklärungen für Zwecke der Grundsteuer. Für diese Grundstücke und Flächen gilt der 31. Oktober 2022 nicht als Abgabefristende.

Zudem bittet die Oberfinanzdirektion Hessen (OFD) nochmal dringlich sich bei ELSTER-Transfer zu registrieren.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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