Wiederholung der SOFORT-INFO vom 23.11.2021
Die Oberfinanzdirektion (OFD) hat uns das nun abgestimmte Infoschreiben, mit dem die Bürgerinnen und Bürger zusammen mit der Versendung des Grundsteuer- und Abgabenbescheides über die Grundsteuerreform informiert werden können, übersandt.
Wir berichteten hierzu bereits im ED 169 vom 22.07.2021.
Ebenfalls wurde von der OFD ein Begleitschreiben an die Kommunen erstellt, mit dem die OFD für den Versand dieses Infoschreibens nochmals wirbt. Der in dem Begleitschreiben angekündigte Entwurf eines Störers wurde ebenfalls erstellt. Diesen können die Kommunen auf den Bescheiden abdrucken, falls sie sich gegen eine Beilage des Infoschreibens entscheiden.
Die Geschäftsstelle hat die drei oben genannten Dokumente im geschützten Mitgliederbereich unter Fachinformationen – Finanzen unter https://www.hsgb.de/steuer-und-finanzdaten zum Abruf eingestellt.
Wir weisen darauf hin, dass diese Information nicht dauerhaft auf unserer Homepage hinterlegt sein wird und empfehlen daher einen zeitnahen Download.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
