Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat vor dem Hintergrund der Einbringung des Entwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG) eine Presseanfrage an die Geschäftsstelle gerichtet, die wir wegen der Bedeutung für sämtliche Städte und Gemeinden mit der Antwort von Geschäftsführer Dr. Rauber nachfolgend mitteilen:
Fragen der dpa:
Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) hat kürzlich an die Kommunen in Hessen appelliert, die Reform der Grundsteuer nicht zur Sanierung ihrer Kassen zu nutzen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für eine Neuregelung des geltenden Systems sei parteiübergreifend besprochen worden, dass mit der Reform kein zusätzlicher Ertrag für die Kommunen einhergehen sollte, sagte der Finanzminister im hessischen Landtag. Er hat den Kommunen dringend empfohlen, die ermittelten Hebesätze auch anzuwenden, um Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund fordert nun, die Kommunen per Verordnung zu verpflichten, die Hebesätze für eine aufkommensneutrale Grundsteuer anzuwenden. Dazu bitte ich um eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter Berücksichtigung folgender Fragen:
- Ist es realistisch, dass Kommunen die Reform nutzen, um ihren Haushalt zu sanieren?
- Ist es rein rechtlich überhaupt möglich, die Kommunen zur Anwendung der Hebesätze zu verpflichten?
Statement David Rauber:
„Vor dem Hintergrund der Erfahrungen unserer 400 Mitgliedsstädte und –gemeinden kann ich folgendes Statement abgeben:
Dass die Kommunen die Grundsteuer B zur Haushaltssanierung nutzen, ist nicht nur realistisch, sondern gelebte Praxis. Übrigens maßgeblich auf Druck des Landes:
Die Grundsteuerhebesätze sind in den letzten Jahren in Hessen stark erhöht worden. So stieg von 2009 bis 2019 der durchschnittliche Grundsteuer B-Hebesatz von 329 auf 490 Prozent. Und zwar nicht, weil die Kommunen das wollen. Sondern weil sie mussten. Das Land Hessen hat die Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Zusammenhang mit den Entschuldungsprogrammen Schutzschirm und Hessenkasse deutlich verschärft. Haushaltsdefizite müssen jetzt von den Aufsichtsbehörden des Landes genehmigt werden. Sie werden aber aller Erfahrung nicht genehmigt, wenn die Stadt oder Gemeinde aus Sicht der Aufsichtsbehörden – das sind Landesbehörden – noch Potenzial für höhere Hebesätze hat. So kam es zeitweise in Offenbach zu einer Erhöhung der Grundsteuer B auf 995%. Insgesamt müssen die Kommunen so rund 395 Millionen Euro mehr einsammeln als sie hätten, wenn die Hebesätze der Grundsteuer B seit 2009 unverändert geblieben wären.
Von daher ist es mehr als befremdlich, wenn von Landesseite jetzt so getan wird, als ob die Kommunen ohne Not die Steuerschraube drehten. Nur umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Steuersätze sind das Mittel, das die Kommunen nach Gesetzen des Landes im Zweifel nutzen müssen, wenn Bund und Land ihnen zusätzliche Aufgaben ohne vollen Kostenausgleich aufbrummen. So war es bei der U3-Kinderbetreuung und so befürchten wir es für den Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung. Wenn das Land die Städte, Gemeinden, Kreise und Kommunalverbände finanziell angemessen ausstattet, brauchen die Kommunen 2025 auch keine zusätzlichen Grundsteuereinnahmen. Die Landesregierung hat es 2025 maßgeblich selbst in der Hand. Auf kommunaler Seite ist klar: Aus Spaß erhöht keine Stadtverordnetenversammlung die Grundsteuer; Beispiele dafür sind uns jedenfalls nicht bekannt geworden. Ob die Landesregierung Fälle kennt? Vielmehr verbinden die Städte und Gemeinden mit der anstehenden Neuregelung der Grundsteuer B durchaus die Hoffnung, dass durch die zeitgemäße Neubewertung der Grundstücke der eine oder andere aktuell sehr hohe Hebesatz gesenkt werden kann.
Theoretisch kann das Land Hebesätze per Rechtsverordnung deckeln. Die Grundlage dafür steht seit vielen Jahrzehnten im Grundsteuergesetz (§ 26) des Bundes, von dem das Land insoweit nicht abweichen wird. Davon hat aber bislang kein Land Gebrauch gemacht. Denn klar ist: Wenn die Kommunen die Mittel nicht per Steuer einnehmen, müsste das Land sie in späteren Jahren höchstwahrscheinlich entschulden. Oder gleich mehr Mittel zur Verfügung stellen.“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
