Die Oberfinanzdirektion hat die bislang seitens der Gemeinden aufgeworfenen Fragen in einem FAQ-Katalog zusammengestellt. Dieser soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Ihrer Verwaltung mit der Grundsteuer(reform) betraut sind, zur Verfügung stehen.
Den FAQ-Katalog haben wir auf unserer Homepage unter https://www.hsgb.de/steuer-und-finanzdaten eingestellt. Wir bitten darum, die Information zeitnah abzurufen, da diese nicht dauerhaft auf unserer Homepage abrufbar sein wird.
Zudem informiert die OFD noch wie folgt:
„Die Hessische Steuerverwaltung wird Eigentümerinnen und Eigentümern mit Grundbesitz in Hessen auf dem direkten Weg ein individuelles Schreiben mit weiteren Informationen zur Grundsteuerreform per Post zukommen lassen. Das Schreiben soll voraussichtlich im Juni 2022 bei den Eigentümerinnen und Eigentümern eingehen. Das Schreiben wird selbstverständlich erneut einen Hinweis auf den Bürgerservice in den Finanzämtern, als zentraler Ansprechpartner für Fragen rund um die Grundsteuerreform, enthalten.
An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei allen Städten und Gemeinden bedanken, die das erste Informationsschreiben – Ende des vergangenen Jahres beziehungsweise zu Beginn dieses Jahres – an die Eigentümerinnen und Eigentümer vor Ort weitergereicht haben. Dank Ihrer Unterstützung konnte so die Grundsteuerreform in Hessen frühzeitig weiter bekannt gemacht werden. Diese Maßnahme hat auch dazu beigetragen, dass unsere Checklisten, die der Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe dienen, bis zum Monat März dieses Jahres bereits mehrere hunderttausend Mal, allein über die Infokanäle der Hessischen Steuerverwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden konnten. Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig die gemeinsame Zusammenarbeit von Kommunen und Steuerverwaltung für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform ist.
In den Informationsveranstaltungen zu Beginn des Jahres bildete der Tagesordnungspunkt “Mögliche Wege der Öffentlichkeitsarbeit” einen Schwerpunkt. In diesem Kontext hatten wir bereits darauf verwiesen, dass die Checklisten der Hessischen Steuerverwaltung gerne auch in den Kommunen vor Ort ausgelegt oder auch auf Ihren Internetseiten eingestellt werden dürfen (Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Antwort auf Frage 43 in unserem FAQ-Katalog). Auf diesem Weg erhalten Sie von uns die aktuellen Fassungen der beiden Checklisten (s. Anlagen). Die aktuellen Fassungen der Checklisten finden Sie stets auch online auf unserem Informationsportal, unter www.grundsteuer.hessen.de .“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
