Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat einen gemeinsamen Runderlass betr. Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben veröffentlicht (vgl. StAnz. Nr. 3, S. 86 – 89). Den Körperschaften des öffentlichen Rechts – also auch den Städten und Gemeinden – wird empfohlen, diese Grundätze zu übernehmen, heißt es einleitend im Erlass.
Diese Übernahme empfiehlt sich jedenfalls dort, wo eigenständige örtliche Regelungen zu diesen Problematiken nicht bestehen. Für die Praxis von Interesse ist nach Beurteilung der Geschäftsstelle insbesondere das Muster eines Sponsoringvertrages.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
