Startseite Gewerbesteuer: BMF Schreiben zur Änderung der Zinsen nach §§ 233 ff AO

Gewerbesteuer: BMF Schreiben zur Änderung der Zinsen nach §§ 233 ff AO

Die Geschäftsstelle hat mit Eildienst Nr. 10 – ED 126 vom 26. Juli 2022 die Mitgliedskommunen über die Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu den Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142), Gz. IV A 3 – S 1910/22/10040 :010, Dok 2022/0666774 und zu den Übergangsregelungen gemäß Artikel 97 § 15 Absatz 16 EGAO für die vorläufige Festsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AO und die Aussetzung der Festsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 und Satz 2 Nummer 2 AO von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019; Aussetzung der Vollziehung und Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren, Gz. IV A 3 – S 0338/19/10004 :007, DOK 2022/0668147 informiert.

Auf Grund wiederholter Nachfragen aus dem Mitgliederbereich weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass die Rundschreiben die Änderungen umfassend würdigen und es darüber hinaus von Seiten des HSGB keiner weiteren Umsetzungshinweise bedarf. Insoweit müssen die Mitgliedskommunen in den ihnen vorliegenden Einzelfällen die entsprechenden Hinweise nach der neuen Rechtslage anwenden bzw. umsetzen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau/Ju

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