Ab dem 01.01.2025 sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6, S.2 KrWG verpflichtet, die getrennte Sammlung von Alttextilien sicherzustellen. Dieser Pflicht können die Entsorgungsträger durch eine eigene Sammlung nachkommen oder indem sie Flächen auf ihren Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln zur Bewirtschaftung durch Dritte zur Verfügung stellen.
In vielen Gebieten sind bereits gemeinnützige oder gewerbliche Sammler von Alttextilien tätig. Durch die Zurverfügungstellung von Stellflächen für Sammelcontainer auf den Wertstoffhöfen oder -inseln an solche Sammler kann die Getrenntsammelpflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfüllt werden. Hierfür muss jedoch vertraglich festgelegt sein, dass der Dritte die Sammlung und Verwertung der Abfälle sicherstellt und die Sammlung bei sich ändernden Rahmenbedingung nicht ohne das Einhalten einer Frist einstellen kann.
Hinsichtlich des Vergaberechts ist zu unterscheiden, ob eine reine Stellplatzüberlassung, eine Dienstleistung oder eine Konzession vorliegt.
Die Überlassung eines Stellplatzes für Sammelcontainer unterliegt grundsätzlich nicht dem Vergaberecht. Da gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 KrWG eine Verpflichtung, die getrennten Alttextilien sicherzustellen, für die Gemeinde besteht, genügt lediglich die Überlassung einer Fläche für die Aufstellung von Containern hierfür jedoch nicht.
Eine Dienstleistung liegt nur dann vor, wenn der Vertrag mit einem Dritten, der die Alttextilien sammelt, hierfür ein Entgelt vorsieht. Dieser Dienstvertrag unterliegt sodann dem Vergaberecht. Je nach Wert der Sammel- und Entsorgungsleistung kann eine förmliche Ausschreibung erforderlich werden. Auf jeden Fall sind jedoch bei mindestens drei Interessenten Angebote einzuholen.
Soll dem Sammler lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt werden, aufgrund dessen er mit dem Sammeln von Alttextilien Erlöse erzielen kann, stellt dies eine Konzession dar. Die Vergabe von Konzessionen ist im Unterschwellenbereich nicht geregelt. Die vergaberechtlichen Grundsätze werden jedoch grundsätzlich auch angewendet, sodass es sich auch hier empfiehlt drei Angebote bei potentiellen Interessenten einzuholen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.2 Vo/SB/AE
